Die Wirtschaftlichkeit von IT-Vorhaben im öffentlichen Sektor gewinnt weiterhin an Bedeutung. Anders als in der Privatwirtschaft müssen aber für ihre Beurteilung spezielle Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden.
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eigens für diese Aufgabe ein umfassendes betriebswirtschaftliches Instrument bereitgestellt: "Empfehlung zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- betrachtungen in der Bundesverwaltung, insbesondere beim Einsatz der IT" (WiBe Version 4.1). Das Institut für Public Management (IPM) unterstützte die KBSt in der Fortentwicklung dieses Fachkonzeptes zur aktuellen Version. Durch die Beteiligung der Projektgruppe BundOnline 2005 und ausgewählter Bundesbehörden an der Entwicklung wurden die Zukunftsorientierung und die Praxisrelevanz des Konzeptes sichergestellt. Die WiBe 4.1 ist durch den Innerministeriellen Koordinierungsausschuss für die Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA) als Standardverfahren für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Bundesbehörden vorgesehen.
Durch den modularen Aufbau und die einfache Adaptierbarkeit eignet sich die WiBe auch für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Vorhaben außerhalb des IT-Bereichs. So wird in einigen Bundesinstitutionen die WiBe 4.1 auch für Investitionsvorhaben außerhalb der IT angewandt. Dies wird durch, auf die jeweiligen Investitionsgüter
angepasste Kriterienkataloge ermöglicht. Die Möglichkeit, durch einen einheitlichen Bewertungsstandard verschiedene Investitionsalternativen objektiv zu bewerten, um so das wirtschaftlichste Vorhaben zu wählen, ist ein weiterer Vorteil der WiBe 4.1. Mit fortschreitender Verbreitung des WiBe-Standards, ist es möglich, mit Hilfe so genannter
WiBe-Benchmarks, eigene Investitionsvorhaben denen anderer öffentlicher Einrichtungen gegenüberzustellen. Durch das softwareseitig unterstützte Investitionscontrolling erschließen sich für die WiBe 4.1 ergänzende Anwendungsfelder in der Projektsteuerung.
Gesetzliche Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung öffentlicher Investitionsvorhaben sind vor allem §7 BHO und §6 HGrG. Diese Paragraphen fordern konsequente Untersuchungen nach finanzmathematischen Methoden. Zudem verlangen der Bundesrechnungshof (BRH) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als Vorrausetzung für Investitionen. In letzter Konsequenz können IT-Vorhaben ohne ordnungsgemäß erstellte WiBe gestoppt werden.
Das IPM bietet öffentlichen Institutionen
Leistungen zum Thema WiBe 4.1 in Form von Schulungen, Coachings und begleitenden Projekten an. Unsere bedarfsgerechten Angebote sowie hervorragende Kontakte zu verschiedenen Bundesbehörden, Prüfinstitutionen und der Wissenschaft machen das IPM zum kompetenten Ansprechpartner in Fragen der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung, was unsere
Referenzen gerne belegen.